Costa Rica Einreise | Einfuhr- und Einreisebestimmungen

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Costa Rica Einreise | Einfuhr- und Einreisebestimmungen

Costa Rica Einreisebestimmungen Schweizer Staatsangehörige

Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger benötigen für die Einreise nach Costa Rica einen mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültigen Reisepass, jedoch kein Visum für einen Aufenthalt bis 90 Tage. Es muss ein Rückreise- bzw. Weiterreiseticket vorgewiesen werden, auch wird oft der Nachweis der finanziellen Mittel (z. B. Bargeld, Kreditkarte) gefordert. Diese Regelungen gelten sowohl bei Ankunft mit dem Flugzeug als auch beim Grenzübertritt an Land, z. B. im Rahmen einer Mietwagenrundreise von Panama oder Nicaragua aus.

Wichtig bei Einreise per Flugzeug: Da die meisten Flugverbindungen über die USA führen, müssen zusätzlich die Einreisebestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika eingehalten werden, z. B. das Einholen einer ESTA-Bewilligung.

Bei der Ausreise wird übrigens eine Gebühr von ca. 30 US$ verlangt, die in US$ oder der Lokalwährung bezahlt werden kann.

Staatsangehörige anderer Nationen erkundigen sich bitte rechtzeitig bei der zuständigen Niederlassung von Costa Rica nach den für sie gültigen Einreisebestimmungen. Diese Angaben können jederzeit ändern, alle Reisenden sind selbst für die Vollständigkeit und Gültigkeit ihrer Reisedokumente verantwortlich.

Einfuhrbestimmungen für Costa Rica

Neben den persönlichen Effekten dürfen noch 400 Zigaretten bzw. 500 Gramm Tabak sowie bis zu drei Liter alkoholische Getränke zollfrei eingeführt werden. Nicht gestattet ist die Einfuhr von Fleischwaren, Milchprodukten und Obst oder Gemüse. Konserven jedoch sind gestattet. Generell verboten ist die Einfuhr von Waffen und Drogen. Für die Einfuhr von rezeptpflichtigen Medikamenten ist ein ärztliches Attest in englischer oder spanischer Sprache vorzuweisen.

Fremdwährung und Landeswährung dürfen bis zu einem Betrag von US$ 10‘000 eingeführt werden. Höhere Beträge müssen deklariert werden.

Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Reisenden sind selbst für die Einhaltung der lokalen Gesetze verantwortlich.

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